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Allgemeine Geschftsbedingungen der Yellow Star GmbH

1. Geltung der Bedingungen:

1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlielich aufgrund dieser Geschftsbedingungen. Sie gelten somit auch fr alle knftigen Geschftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrcklich vereinbart werden. Sptestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbesttigungen des Kufers unter Hinweis auf seine Geschfts- beziehungsweise Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrcklich widersprochen.
1.2. Abweichungen von diesen Geschftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich besttigt werden.

2. Datenspeicherung:
Alle Angaben, die uns im Zusammenhang mit Bestellungen gemacht werden, wie Adresse, Angaben zur Rechentechnik und zu Programmen, vor allem den Programmen der Yellow Star, werden von uns gespeichert und gegebenenfalls an Softwarehersteller weitergegeben.

3. Preise:

Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Lager Merseburg/Querfurt incl.der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Liefer- und Leistungszeit:

4.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrcklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbesttigung, jedoch nicht vor Klrung aller Einzelheiten der Ausfhrung und verlngern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist. Teillieferung ist zulssig.
4.3. Liefer- und Leistungsverzgerungen auf Grund hherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstrungen, Streik, behrdliche Anordnung etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw. Leistung fr die Dauer der Behinderung zuzglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurckzutreten.
4.4. Im brigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten Gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kufer Anspruch auf eine Verzugsentschdigung in Hhe von 0,5% fr jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch hchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darber hinausgehende Ansprche, insbesondere Schadensersatzansprche jedweder Art sind ausgeschlossen.

5. Versand und Gefahrenbergang:

5.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Kufers.
5.2. Die Gefahr geht auf den Kufer ber, sobald die Sendung an die den Transport ausfhrende Person bergeben worden ist oder zwecks Versendung unserer Lager - bei Direktversand - den deutschen Einfuhrhafen verlassen hat.
5.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzgert oder unmglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kufer auf diesen ber.
5.4. Eine Versicherung der Wahre gegen Transportschden erfolgt nur auf ausdrcklichen Wunsch und auf Kosten des Kufers.

6. Gewhrleistung und Haftung:

6.1. Wir gewhrleisten, da unsere Produkte frei von Fabrikations- und Verarbeitungsmngeln sind. Die Gewhrleistungsfrist betrgt drei Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenberganges (Ziff. 5.).
6.2. Werden Betriebs- oder Wartungshinweise nicht befolgt, nderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfllt jede Gewhrleistung. Verschleiteile, wie Druckkpfe, Farbbnder, Typenrder, Tonermaterialien, Developer, Selentrommel und weitere Verschleimaterialien unterliegen nur der Gewhrleistung, wenn der Mangel oder Schaden nicht auf unsachgeme Handhabung, Verbrauch oder Verschlei zurckzufhren ist.
6.3. Der Kufer hat uns Mngel unverzglich, sptestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mngel, die auch bei sorgfltiger Prfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden knnen, sind uns unverzglich nach der Entdeckung mitzuteilen.
6.4. Im Falle einer Mitteilung des Kufers, da die Produkte nicht der Gewhrleistung entsprechen, knnen wir nach unserer Wahl verlangen, da
a) das schadhafte Teil bzw. Gert mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschlieender Rcksendung an uns geschickt wird;
b) der Kufer das schadhafte Teil bzw. Gert bereit hlt und von uns ein Servicetechniker zum Kufer geschickt wird um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kufer verlangt, da Gewhrleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, knnen wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter Gewhrleistung fallende Teile nicht gerechnet werden, whrend Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardstzen zu bezahlen sind.
6.5. Im Gewhrleistungsfall kann der Kunde zunchst nur Nachbesserung verlangen. Scheitert diese oder wird sie verweigert so hat der Kufer das Recht die Kaufsache gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurckzugeben oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
6.6. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Gerten treten keine Gewhrleistungsfristen in Kraft.
6.7. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemhungen auf den zu reparierenden Gerten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Reparatur fr eine ordnungsgeme Datensicherung zu sorgen.
6.8. Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschden sind ausgeschlossen. Dies gilt auch fr Schadensersatzansprche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschlu, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere fr Mangelfolgeschden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgrnden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlssigkeit bei uns oder unseren Erfllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht bersteigen, den wir gekannt haben oder htten kennen mssen, oder als mgliche Folge der Vertragsverletzung htten voraussehen mssen.
6.9. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kufer seinerseits seine Vertragspflichten erfllt hat.
6.10. Gewhrleistungsansprche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kufer zu und sind nicht abtretbar.

7. Gewhrleistung fr Programme

Der Auftragnehmer gewhrleistet, da der Programmtrger bei der bergabe keine Material- und Herstellungsfehler hat. Sollte ein Programm fehlerhaft sein, so kann der Auftraggeber whrend der Gewhrleistungsfrist von sechs Monaten Ersatzlieferungen verlangen. Der Verschlei am Datentrgermaterial ist davon ausgenommen. Der Auftraggeber erkennt an, da es nach dem Stand der Technik nicht mglich ist, Datenverarbeitungsprogramme, insbesondere wenn sie mit anderen Programmen verbunden werden, so zu entwickeln, da sie fehlerfrei arbeiten. Sofern zu den Programmen Beschreibungen geliefert werden, sind die Programme grundstzlich brauchbar im Sinne der Beschreibung. Es wird keine Gewhr oder Haftung dafr bernommen, da die Programme fehlerfrei arbeiten, insbesondere, da die Programme den Anforderungen des Auftraggebers gengen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch die Verantwortung fr die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trgt der Auftr
aggeber.

Fr Programme und Programmteile, die fr den Auftraggeber individuell entwickelt werden, gilt die vereinbarte Programmspezifikation und Abnahmeprozedur. Unterbleiben diese Spezifikation und Prozedur, so bemht sich der Auftragnehmer nach bestem Willen und Gewissen, das Programm im Sinne des Auftraggebers zu entwickeln und/oder anzupassen. Die Abnahme gilt in diesem Fall als durch die Lieferung erfolgt. nderungswnsche des Auftraggebers werden, soweit dies nach dem Stand der Technik berhaupt mglich ist, in angemessener Zeit und gegen besondere Berechnung bercksichtigt. Es wird ausdrcklich darauf aufmerksam gemacht, da nderungen zu Fehlern im Ablauf an anderen Stellen der Programme fhren knnen. Die Verantwortung liegt in diesem Fall beim Auftraggeber.

8. Eigentumsvorbehalt:

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollstndigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.
8.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets fr uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung fr uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, da das (Mit-) Eigentum des Kufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmig (Rechnungswert) auf uns bergeht. Der Kufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Wahre, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
8.3. Der Kufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemen Geschftsverkehr zu verarbeiten und zu veruern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfndungen oder Sicherheitsbereignungen sind unzulssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kufer bereits jetzt sicherheitshalber im vollen Umfang an uns ab. Wir ermchtigen den Kufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen fr seine Rechnung im eigenen Namen einzubeziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Kufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Ausknfte und Unterlagen geben.
8.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfndung, wird der Kufer auf unser Eigentum hingewiesen und mu uns unverzglich benachrichtigen. Kosten und Schden trgt der Kufer.
8.5.  Bei vertragswidrigem Verhalten des Kufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kufers zurckzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruches des Kufers gegen Dritte zu verlangen. Durch die Zurcknahme sowie der Pfndung der Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rcktritt vom Vertrag vor.

9. Zahlung:

9.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen bei Warenlieferung ohne Abzug zahlbar.
9.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kufers Zahlungen zunchst auf dessen ltere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunchst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
9.3. Gert der Kufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in bankblicher Hhe, mindestens jedoch in Hhe von 5% ber den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, zuzglich Mahngebhren.
9.4. Kommt der Kufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgem nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstnde bekannt, die die Kreditwrdigkeit des Kufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fllig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
9.5. Der Kufer ist zur Aufrechnung, Zurckhaltung oder Minderung, auch wenn Mngel, Rgen oder Gegenansprche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrcklich zustimmen oder wenn die Gegenansprche rechtskrftig festgestellt worden sind.
9.6. Sollte der Kufer aus Grnden, die wir nicht zu vertreten haben, nach der Auslieferung vom Kauf zurcktreten, so sind wir berechtigt, 30% des Kaufpreises als Entschdigung fr Vorleistungen und Zinsen zu berechnen. Tritt der Kufer nach Bestellung und vor Auslieferung vom Kaufvertrag zurck, so knnen wir 10% des Bestellwertes berechnen.
9.7 Wir behalten uns das uneingeschrnkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.

10. Schutz- oder Urheberrechte:

10.1. Der Kufer wird uns unverzglich und  schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind allein berechtigt und verpflichtet, den Kufer gegen Ansprche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gesttzt sind. So dann werden wir dem Kufer grundstzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht mglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abndern oder ersetzen, da das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurck nehmen und den Kaufpreis abzglich eine Betrages fr gewhrte Nutzungsmglichkeit erstatten.
10.2. Umgekehrt wird der Kufer uns gegenber allen Ansprchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, da wir Instruktionen des Kfers befolgt haben oder der Kufer das Produkt ndert oder in ein System integriert. Im brigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziffer 6.4..
10.3. Von uns zur Verfgung gestellte Programme und dazugehrige Dokumentationen sind nur fr den eigenen Gebrauch des Kufers im Rahmen einer einfachen, nicht bertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschlielich auf von uns gelieferten Produkten. Der Kufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugngig machen, auch nicht bei Weiterveruerung unserer Hardware. Kopien drfen, ohne bernahme der Kosten und Haftung durch uns, lediglich fr Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

11. Export:

Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Lnder bedarf unseren schriftlichen Einwilligungen, unabhngig davon, da der Kufer fr das Einholen jeglicher behrdlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.

12. Erfllungsort und Gerichtsstand:

12.1. Erfllungsort ist Merseburg/Saale.
12.2. Gerichtsstand fr das gerichtliche Mahnverfahren ist Merseburg/Saale. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des  24 AGBG ist der Gerichtsstand ausschlielich Merseburg/Saale. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Kufers zu klagen.
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und des EKAG wird ausdrcklich ausgeschlossen.

13. Teilnichtigkeit:

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die brigen Bestimmungen unberhrt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergnzen, da der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulssiger Weise mglichst genau erreicht wird. Das gilt auch fr eventuell ergnzungsbedrftige Lcken.


